Willkommen in Hessen

Überschuldung des Staates

Überschuldung des Staates

Überschuldung des Staates

Wenn der Staat Schulden macht, die zur Überschuldung führen nennt man es Sondervermögen.
Wenn Unternehmer aufgrund von Überbürokratie mit immer höheren Kosten kämpfen, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können und diese nicht sofort anzeigen ist dies Insolvenzverschleppung. Insolvenzverschleppung ist strafbar!

Vorsätzliche Insolvenzverschleppung (bewusst, mit Wollen oder Inkaufnahme der Strafbarkeit) kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Diese Doppelmoral zerstört Vertrauen und Leistungsbereitschaft. Deutschland braucht endlich wieder echte marktwirtschaftliche Freiheit, damit sich Leistung lohnt und Unternehmergeist respektiert wird.

Laut Statistik.Hessen.de hat es im ersten Halbjahr 2025 in Hessen 987 Insolvenzen von Unternehmen gegeben. Damit stieg ihre Anzahl um 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Wir wollen Unternehmen stärken, Unternehmergeist fördern, Technologieoffenheit gewährleisten und Regulierungen abbauen, denn der Mittelstand ist das Rückgrat unseres Wohlstands.

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