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„Lex Maaßen“ – Der „Kampf gegen Rechts“ erreicht die Beamten.

„Lex Maaßen“ – Der „Kampf gegen Rechts“ erreicht die Beamten.

„Wird der Staat extremistische Beamten künftig schneller los?“

Ein Artikel der RHEINISCHEN POST von Mey Dudin

https://rp-online.de/politik/deutschland/verfassungsfeinde-im-visier-verschaerftes-disziplinarrecht-gilt-ab-april_aid-109656023

Der Artikel stellt ein alarmierendes Bild von den jüngsten Entwicklungen im öffentlichen Dienst dar, welche die Grundfreiheiten in Deutschland bedrohen. Die zum Beamtenrecht geplante Gesetzesänderung, die ab dem 1. April in Kraft tritt, eröffnet einen gefährlichen Weg für den Staat, seine Beamten de facto willkürlich zu entlassen und ihre Ruhebezüge zu kürzen.

Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Rechtsextremismus soll das neue Disziplinarrecht es dem Bund ermöglichen, vermeintliche Verfassungsfeinde im Staatsdienst schneller loszuwerden. Doch wer definiert, was ein „Verfassungsfeind“ ist? Nach Auffassung von Regierungspolitikern soll jemand ein Verfassungsfeind schon dann sein, wer durch seine Meinungsäußerungen die Bundesregierung „delegitimiert“ und Politiker in hohen Ämtern „verächtlichtmacht“ . Die Möglichkeit, Personen aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen oder ihre Ruhebezüge zu kürzen, birgt ein enormes Missbrauchspotenzial und könnte dazu führen, dass unliebsame Beamte aufgrund politischer oder persönlicher Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienst gedrängt werden. Ein Kern der Reform ist, dass Treuepflichten für politische Beamte auch im einstweiligen Ruhestand verschärft werden. Diese Maßnahme dürfte unmittelbar auf Dr. Hans-Georg Maaßen abzielen.

Die Einschätzung des emeritierten Berliner Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. iur. Christian Pestalozza, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz allein keine direkten Konsequenzen habe, vermag nicht zu beruhigen. Es ist äußerst alarmierend, dass diese Beobachtung als Vorwand genutzt werden könnte, um Beamte zu schikanieren oder zu disziplinieren, ohne dass konkrete Tatsachen vorliegen, die eindeutig einen Schluss auf Verfassungsfeindlichkeit zulassen.

Des Weiteren bleibt fraglich, ob die erwartete Vereinfachung und Beschleunigung des Disziplinarverfahrens tatsächlich eintreten wird. Angesichts der Wahrscheinlichkeit, dass sich die betroffenen Beamten gegen diese Maßnahmen wehren werden, wird dies zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten zulasten des Beamten führen. Während der Staat sich in den Verfahren gegen die betroffenen Beamten teure Anwaltskanzleien leistet, darf der Beamte das Verfahren aus der eigenen Tasche bezahlen. Bis zur letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung erhalten die Beamten auch keine Bezüge aber auch keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

Weiter ist die Tatsache besorgniserregend, dass bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte oder der Versorgungsbezüge führen kann, zumal der Straftatbestand der Volksverhetzung zuletzt wieder ausgeweitet wurde. Dieser weitere Mosaikstein im „Kampf gegen Rechts“ könnte dazu führen, dass Menschen wegen ihrer politischen Überzeugungen oder Meinungsäußerungen ihre Existenzgrundlage verlieren.

Insgesamt ist die Gesetzesänderung ein Angriff auf die Grundfreiheiten und die demokratischen Prinzipien in Deutschland. Sie ermöglicht einen beängstigenden Eingriff des Staates in die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit seiner Bürger und untergräbt das Vertrauen in den öffentlichen Dienst als unabhängige und rechtsstaatliche Institution. Es ist an der Zeit, diese gefährliche Entwicklung zu stoppen und die demokratischen Grundwerte unseres Landes zu verteidigen.

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